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Soziale Arbeit

Subventionen an die offene Kinder- und Jugendarbeit 2008 bis und mit 2011

Die Subventionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel-Stadt hat ihre gesetzlichen Grundlagen in der Bundesverfassung (Artikel 67 Absatz 2) und auf kantonaler Ebene im Gesetz betreffend Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt private Trägerschaften, die Leistungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel anbieten. Für die Vertragsperiode 2008 bis 2011 entrichtete der Kanton insgesamt CHF 5’268’723 pro Jahr an elf verschiedene Trägerschaften. Zusätzlich stellte der Kanton verschiedene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und übernahm den Aufwand für die Instandhaltung von Liegenschaften. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)

Subventionen an die offene Kinder- und Jugendarbeit in Basel im Jahr 2011

Subvention pro Jahr in CHF Jahr
Trägerschaft 2011
offene Kinderarbeit
Verein Robi-Spiel-Aktionen 1’255’000
Verein Haus für Kinder und Eltern 218’000
Verein Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend 120’000
Verein Basler Kindertheater 80’000
Verein Kindertreffpunkt zum Burzelbaum 30’000
Verein Elterngruppe Spielestrich Kaserne 11’000
Jugendförderverein Oberes Kleinbasel 40’000
offene Kinderarbeit Ergebnis 1’754’000
offene Jugendarbeit
Verein Basler Freizeitaktion (BFA) 2’884’723
Verein Jugendzentrum Dalbeloch 200’000
Verein Eulerstrooss nüün 90’000
Verein Mobile Jugendarbeit Basel 340’000
offene Jugendarbeit Ergebnis 3’514’723
Gesamtergebnis 5’268’723

Nicht in den Zahlen aufgeführt ist ein ausserordentlicher Subventionsvertrag zwischen dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt  und dem Verein Connect Café Basel, welcher für die Jahre 2010 (CHF 148’000) und 2011 (148’000) abgeschlossen wurde.
Viele private Träger bieten ebenfalls Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an, ohne vom Kanton subventioniert zu werden. Diese privaten Initiativen werden im Januar 2011 vom Erziehungsdepartement veröffentlichten Bericht zur Planung “Offene Kinder- und Jugendarbeit” weitgehend ignoriert und mit der Bemerkung beiseite­ge­schoben, private Initiativen seinen «ein Dschungel, dem statistisch nicht beizukommen ist».
Die Website der Verwaltungsabteilung Fachstelle offene Kinder- und Jugendarbeit gibt leider bis anhin nur die Namen der aktuellen Subventionspartner der offenen Kinder- und Jugendarbeit bekannt, nicht aber Auskunft über die Höhe der Unterstützungsbeiträge oder die Inhalte der Leistungsvereinbarungen.

Was ist offene Kinder- und Jugendarbeit?

Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst alle ausserschulischen, nicht kommerziellen,
pädagogisch orientierten und öffentlichen Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 5 und 25 Jahren. Die Angebote sind offen für alle diese jungen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Invalidität etc. Die  Teil­nahme  an den Angeboten ist freiwillig und an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Zugang ist somit niederschwellig angelegt, die Angebote einfach und unkompliziert zugänglich und besonders für Kinder in aller Regel in deren Lebensraum, also im Wohnquartier, aufzufinden. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)

Freizeitangebote, die nicht zur offenen Kinder- und Jugendarbeit zählen

Dazu gehören zum Beispiel kommerzielle Angebote, die verpflichtenden familien­ergänzenden Angebote der Tagesstrukturen (Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenunterstützung, Tagesschulen, Tagesferien etc.), die Aktivitäten von Vereinen (Sportvereine, Musikvereine etc.), Jugendverbänden oder die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit. Einzelne oder mehrere charakteristische Merkmale dieser Angebote heben sie von der offenen Jugendarbeit ab, zum Beispiel durch höhere Anforderungen an Verbindlichkeit und Kontinuität in der Nutzung, die Notwendigkeit der Anmeldung oder das Erfordernis der Kostenbeteiligung, eine religiöse oder weltanschauliche Gebundenheit; Faktoren also, die sich auf die Niederschwelligkeit beim Zugang zum Angebot einengend auswirken. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)

Autor: Marcel Borer

 

 

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