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Soziale Arbeit

Offene Kinder- und Jugendarbeit – eine kommunale Aufgabe

Von Heinz Hermann Baumgarten

Der Beitrag wurde dem Themenheft «18 = erwachsen, mündig, volljährig, 13 – 25 = Jugend» der Basler Freizeitaktion (BFA) aus dem Jahre 2004 entnommen, an wenigen Stellen korrigiert und mit fehlenden Literaturangaben und Anmerkungen versehen sowie mit der Abbildung «Bereiche der Jugendhilfe» ergänzt.
Im Editorial wird gefragt: «Mündig, erwachsen, volljährig sein – und trotzdem noch eine Jugendliche oder ein Jugendlicher: ein Widerspruch? Nein! Die vorliegende BFA-Info zeigt von verschiedenen Seiten her auf, dass der Begriff ‹Jugend› die Altersgruppe der jungen Erwachsenen mit einschliesst.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird oft auf die Zielgruppe der unter 18-Jährigen beschränkt. In Quartier-Jugendtreffpunkten stören die Älteren und dominieren die Jüngeren oder verhindern gar deren Zutritt. Wenn die Treff-Leitung sie dann darauf aufmerksam macht, dass der Quartier-Jugendtreff nicht für sie gedacht ist, klagen sie: ‹Wohin sollen wir denn gehen?›

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Neues Kinder- und Jugendgesetz bodigt Jugendkommission

Der Ratschlag «zum Gesetz betreffend Förderung von Kindern und Jugendlichen und Hilfen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)» lässt die Kom­mis­sion für Jugendfragen und damit die paritätische Beteiligung der nicht­staat­li­ch­en Institutionen als gleichberechtigte Partner fallen.
Ob – wie im Ratschlag erwähnt – rückblickend die Jugendunruhen der 1980er-Jahre[1] der Anlass für das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) von 1984 waren, ist eher nebensächliche Spekulation und greift in jedem Fall zu kurz. Bedeutsamer ist wohl eher ein in den 70er und 80er-Jahren in den westlichen demokratischen Staaten breit einsetzender Wandel hin zu einem freiheitlicheren Gesellschaftsmodell, welches das «Partizipative»[2] gegenüber dem «Autoritären»[3] in den Vordergrund rückt und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen deutlich mehr Platz einräumt. Das Rollenverständnis von Frau und Mann, Familien- und Erziehungsformen[4] sowie Geschlecht und Sexualität wurden hinterfragt und zu­guns­ten von individueller Lebensgestaltung[5] und mehr Mitspracherecht[6] bei politischen Entscheidungen neu definiert.
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Verein Connect Café in Projektphase Subvention entzogen

Im Jahr 2010 gewährte der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements, dem Verein Connect Café für ein Jugendinformationszentrum Subventionen in der Höhe von insgesamt 296‘000 Franken (je 148‘000 Franken für die Jahre 2010 und 2011).

Als Grundlage für die Subventionierung der Jugendinformationsstelle Connect Café beruft sich das Erziehungsdepartement auf das Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Basel-Stadt 2006. Dort wird unter anderem festgestellt, dass im Bereich der Jugendinformation (vgl. pp. 24 und 34) und Jugendförderung Lücken bestehen.

Doch nach nur gut einem Jahr zieht das Erziehungsdepartement am 19. April 2011 seine Subventionszusage vorzeitig zurück mit folgender Erklärung:

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Der Verein JuAr ist mit 4 Millionen jährlich grösster Subventions­empfänger der OKJA Basel

Am 12. Dezember 2012 hat der Grosse Rat Basel-Stadt[1] auf mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) dem Verein JuAr (vormals BFA) zusätzliche Subventionen in der Höhe von 675’000 Franken (jährlich CHF 225‘000) für die Jahre 2013 bis und mit 2015 an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen zugesprochen[2]. Neu erhält der Verein JuAr somit vom Kanton für die Jahre 2013 bis und mit 2015 jährlich 3,94 Millionen Franken an Subventionen (Betriebskostenbeiträge) und von der Christoph Merian Stiftung (CMS) zusätzlich nochmals 100’000 Franken pro Jahr an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen.