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Soziale Arbeit

Subventionen an die offene Kinder- und Jugendarbeit 2012 bis und mit 2015

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ermächtigt am 11. Januar 2012 die Regierung, die Vereine «Robi-Spiel-Aktionen», «Haus für Kinder und Eltern», «Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend», «Basler Kindertheater», «Kindertreffpunkt zum Burzelbaum», «Jugendförderverein Oberes Kleinbasel, ooink ooink Productions», «Basler Freizeitaktion (BFA)», «Jugendzentrum Dalbeloch», «Eulerstrooss nüün», «Mobile Jugendarbeit Basel» und an die Stiftung «idée:sport» mit Betriebskostenbeiträgen in der Höhe von CHF 5’860’500 pro Jahr [1] zu unterstützen.

Aufteilung der Subventionen an die offene Kinder- und Jugendarbeitdes Kantons Basel-Stadt im Jahr 2012

Subvention pro Jahr in CHF Jahr
Trägerschaft 2012 [2]
offene Kinderarbeit
Verein Robi-Spiel-Aktionen inkl. neu Spielestrich Kaserne 1’343’780
Verein Haus für Kinder und Eltern 230’160
Verein Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend 127’300
Verein Basler Kindertheater 100’000
Verein Kindertreffpunkt zum Burzelbaum 25’460
Jugendförderverein Oberes Kleinbasel 42’770
offene Kinderarbeit Ergebnis 1’869’470
offene Jugendarbeit
Verein Basler Freizeitaktion (BFA) 3’266’000
Verein Jugendzentrum Dalbeloch 225’000
Verein Eulerstrooss nüün 94’710
Verein Mobile Jugendarbeit Basel 379’860
Stiftung idée sport 25’460
offene Jugendarbeit Ergebnis 3’991’030
Gesamtergebnis 5’860’500

Der Regierungsrat wollte das Angebot im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der neuen Subventionsperiode nicht ausbauen. Daher sollten die Trägerschaften grundsätzlich die gleichen Staatsbeiträge erhalten wie in der Vorperiode (CHF 5’268’723 pro Jahr aufgeteilt auf elf Trägerschaften).
Trotzdem erhalten die Träger (in leicht geänderter Zusammensetzung) in der neuen Subventionsperiode bis und mit 2015 rund CHF 0.59 Mio. mehr pro Jahr (plus 10.8%). Dieser Mehrbetrag setzt sich zusammen aus einer pauschalen Teuerungsanpassung von CHF 200’000 pro Jahr und einer von der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) beantragten zusätzlichen Teuerungsabgeltung von CHF 100’000 pro Jahr, welche laut Grossratsbeschluss (entsprechend der Grösse) linear auf neun der elf OKJA-Institutionen – ausgenommen sind das Basler Kindertheater und das Jugendzentrum Dalbeloch, für die der Grosse Rat eine zusätzliche Beitragserhöhung von je CHF 17’000 bewilligt hat – zu verteilen ist. Bezüglich des verbleibenden Restbetrags von CHF 257’777  findet sich  im Berich der BKK lediglich der Hinweis: «Die Mehrkosten ergeben sich […] sekundär durch die Berücksichtigung von Liegenschaftskosten und durch die Übernahme von separat subventionierten Projekten in Regelangeboten» [3].
Anders als in den vorangegangenen Subventionsperioden hat die Regierung dem Grossen Rat beantragt, die Staatsbeiträge für die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) summarisch statt einzeln zu bewilligen. Sie argumentiert, dass damit die Verwaltung rascher auf sich verändernde Situationen reagieren könne (Entstehen von Hotspots, unsichere Abhängigkeit der Trägerschaften von einzelnen Personen). Da der Grosse Rat die Betriebskostenbeiträge entsprechend dem Antrag bewilligt hat, kann die Regierung sich mit den bestehenden Trägerschaften selbst vereinbaren. Bei grösseren Veränderungen, welche die Limite von CHF 300’000 übersteigen, muss die Regierung auch weiterhin an den Grossen Rat gelangen.
[1] Zusätzlich zu den Betriebsbeiträgen werden den Vereinen zahlreiche Räumlichkeiten überlassen (Mietwerte 2011 teilweise beziffert auf CHF 217’902). Die Kosten für die Instandstellung und -haltung gehen zu Lasten des Bau- und Verkehrsdepartementes (unbeziffert), der Unterhalt  der Spielgelände geht zu Lasten der Stadtgärtnerei (Budget CHF 30’000).
[2] Die Höhe der vom Kanton Basel-Stadt 2012 bewilligten resp. ausbezahlten Subventionsbeträge an die OKJA wurden dem Autor erst mit Hinweis auf Öffentlichkeitsgesetz am 25. Mai 2012 vom Erziehungsdepartementes bestätigt. Die amtlichen Zahlen für 2012 weichen nur geringfügig von dem vom Autor zuvor aufgrund der Regierungs- und Grossratsbeschlüsse hypothetisch berechneten Werten ab (Letztere sind sichtbar, wenn der Mauszeiger auf den jeweiligen aktuellen Betrag zeigt). Die Grafik wurde wegen der geringfügigen Unterschiede von wenigen Franken vom Autor nicht angepasst und basiert auf den hypothetisch errechneten Werten.
[3] Anmerkung des Autors: Der nicht näher bezeichnete zusätzliche Subventionbetrag von CHF 257’777 bezieht sich vermutlich

  1. auf den für die Basler Freizeitaktion als Träger des Sommercasinos entstehenden zusätzlichen Mietzinskosten von CHF 212’160 pro Jahr. (Die Stiftung «Jugendhaus in Basel», die Eigentümerin der Liegenschaft des Sommercasinos ist, hat auf eine Verlängerung des Baurechtsvertrags verzichtet. Deshalb erfolgt der Heimfall der Baurechtsparzelle Sektion 5 Nr. 2323 des Grundbuchs Basel an die Einwohnergemeinde der Stadt Basel als Baurechtsgeberin. Immobilien Basel hat in der Folge der BFA einen Mietvertrag angeboten),
  2. in der Aufnahme von bisher über Projektbeiträge mitfinanzierten Angeboten wie beispielsweise Midnight Sports. Dafür werden zusätzliche CHF 0,05 Mio. jährlich benötigt.

 

Autor: Marcel Borer

 

 

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