Auf politischer Ebene hatte sich Grossrätin Doris Gysin, ehemaliges Kommissionsmitglied der Pro Juventute beider Basel, mit einem parlamentarischen Anzug vom 4. Februar 1997 für die Einführung des Begleiteten Besuchsrechts Basel-Stadt stark gemacht. Die Leitung des Jugendamtes wurde beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Departementssekretariat des Justizdepartements für die Umsetzung dieses Anliegens innert nützlicher Frist besorgt zu sein.
Von Heinz Hermann Baumgarten
Der Beitrag wurde dem Themenheft «18 = erwachsen, mündig, volljährig, 13 – 25 = Jugend» der Basler Freizeitaktion (BFA) aus dem Jahre 2004 entnommen, an wenigen Stellen korrigiert und mit fehlenden Literaturangaben und Anmerkungen versehen sowie mit der Abbildung «Bereiche der Jugendhilfe» ergänzt.
Im Editorial wird gefragt: «Mündig, erwachsen, volljährig sein – und trotzdem noch eine Jugendliche oder ein Jugendlicher: ein Widerspruch? Nein! Die vorliegende BFA-Info zeigt von verschiedenen Seiten her auf, dass der Begriff ‹Jugend› die Altersgruppe der jungen Erwachsenen mit einschliesst.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird oft auf die Zielgruppe der unter 18-Jährigen beschränkt. In Quartier-Jugendtreffpunkten stören die Älteren und dominieren die Jüngeren oder verhindern gar deren Zutritt. Wenn die Treff-Leitung sie dann darauf aufmerksam macht, dass der Quartier-Jugendtreff nicht für sie gedacht ist, klagen sie: ‹Wohin sollen wir denn gehen?›
Lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten, ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt
(Der Text entstand im Rahmen der Vernehmlassung am 28.09.2013)
1 Vorbemerkung
Das neue Kinder- und Jugendgesetz (KJG) ist wie das geltende Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe JHG ein Rahmengesetz, das – gestützt auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) – Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet.
Gemäss Ziff. 11 des Ratschlags (RS) bezweckt die Revision des geltenden Gesetzes betreffend kantonale Jugendhilfe (Jugendhilfegesetz, JHG) keine neuen finanziellen Ansprüche. Der KJG-Entwurf regelt den Status quo und unterscheidet zwischen den vom Kanton und den Gemeinden zu erbringenden Leistungen. Die notwendigen Mittel sollen wie bis anhin im ordentlichen Budget eingestellt werden.
Nachdem die Jugendkommission Basel-Stadt unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann die Einsicht in die Traktandenliste der Sitzung vom 14. Juni 2012 verweigert hatte, ist das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen und hat am 1. März 2013 in seinem Urteil festgehalten:
Im Jahr 2010 gewährte der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements, dem Verein Connect Café für ein Jugendinformationszentrum Subventionen in der Höhe von insgesamt 296‘000 Franken (je 148‘000 Franken für die Jahre 2010 und 2011).
Doch nach nur gut einem Jahr zieht das Erziehungsdepartement am 19. April 2011 seine Subventionszusage vorzeitig zurück mit folgender Erklärung:
Der Co-Geschäftsführer der Basler Freizeitaktion (BFA), neu Verein Jugendarbeit Basel (JuAr), äusserte sich anlässlich des öffentlichen Forums der Gemeinnützigen Institutionen Basel (GI Basel) am 12. September gegenüber dem Regierungsrat unmissverständlich:
Nach zwei Jahren des Unterbruchs ist die Kommission für Jugendfragen Basel Stadt (JuKo) Mitte 2012 erstmals wieder vom Vorsteher des Erziehungsdepartments Basel-Stadt, Herrn Regierungsrat Dr. Eymann, zu einer Sitzung einberufen worden. Sie ist in der Folge zwei Mal, nämlich am 14.06.2012 und am 15.11.2012, zusammengekommen und hat sich mit Themen der offenen Kinder- und Jugendarbeit befasst.
Am 12. Dezember 2012 hat der Grosse Rat Basel-Stadt[1] auf mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) dem Verein JuAr (vormals BFA) zusätzliche Subventionen in der Höhe von 675’000 Franken (jährlich CHF 225‘000) für die Jahre 2013 bis und mit 2015 an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen zugesprochen[2]. Neu erhält der Verein JuAr somit vom Kanton für die Jahre 2013 bis und mit 2015 jährlich 3,94 Millionen Franken an Subventionen (Betriebskostenbeiträge) und von der Christoph Merian Stiftung (CMS) zusätzlich nochmals 100’000 Franken pro Jahr an die Betreibung der Freizeithalle Dreirosen.
Planungsinstrument oder Alibi?
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ermächtigt am 11. Januar 2012 die Regierung, die Vereine «Robi-Spiel-Aktionen», «Haus für Kinder und Eltern», «Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend», «Basler Kindertheater», «Kindertreffpunkt zum Burzelbaum», «Jugendförderverein Oberes Kleinbasel, ooink ooink Productions», «Basler Freizeitaktion (BFA)», «Jugendzentrum Dalbeloch», «Eulerstrooss nüün», «Mobile Jugendarbeit Basel» und an die Stiftung «idée:sport» mit Betriebskostenbeiträgen in der Höhe von CHF 5’860’500 pro Jahr [1] zu unterstützen.
Die Subventionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel-Stadt hat ihre gesetzlichen Grundlagen in der Bundesverfassung (Artikel 67 Absatz 2) und auf kantonaler Ebene im Gesetz betreffend Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt private Trägerschaften, die Leistungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Basel anbieten. Für die Vertragsperiode 2008 bis 2011 entrichtete der Kanton insgesamt CHF 5’268’723 pro Jahr an elf verschiedene Trägerschaften. Zusätzlich stellte der Kanton verschiedene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und übernahm den Aufwand für die Instandhaltung von Liegenschaften. (Vgl. Ratschlag betreffend Betriebskostenbeiträge …)
Konkreten Anlass zur kritischen Auseinandersetzung bot der vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt im Januar 2011 veröffentlichte Bericht zur Planung «Offene Kinder- und Jugendarbeit». Veranwortlich für die Publikation zeichnet der Bereich Jugend, Familie und Sport unter der Leitung von Hansjörg Lüking, als Autor Marco Riesch, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Jugend- und Familienförderung. Wie im Kapitel «Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse» zu lesen ist, erhebt der Bericht mit den von Februar bis August 2010 gesammelten Daten den Anspruch einer umfassenden Wissensbasis zur Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Basel-Stadt.